Antragstellung
Wenn eine Aufnahme grundsätzlich in Frage kommt, erfolgt die weitere Abklärung mit dem Amt der NÖ Landesregierung. Dazu gehört die Einbringung eines Sozialhilfeantrages. Wir unterstützen und begleiten diesen Prozess bei Bedarf und stehen für organisatorische sowie inhaltliche Fragen gerne zur Verfügung.
NÖ Sozialhilfeantrag:
https://www.noe.gv.at/noe/Menschen_mit_Behinderung/Antrag_NOE_SHG_Land_NOE.pdf